Liebe Patientinnen und Patienten,
In unserer Praxis gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Abstandsregelung.
Hier bitten wir höflichst um Ihre Mitarbeit: Begleitpersonen sollten sich nur in der Praxis aufhalten, wenn unbedingt notwendig (z.B. als Fürsorgeberechtigte für minderjährige oder unter anderweitiger Betreuung stehende Patienten, als Übersetzer).
Unsererseits besteht die Zielsetzung, Ihren Aufenthalt in unserer Praxis auf das Ihrer Beratung bzw. Behandlung angemessene zeitliche Ausmaß zu bemessen. Im Falle absehbar sich verlängernder Wartezeiten beispielsweise durch unplanbar hinzukommende Akut- und Unfallbehandlungen können Sie auch gerne diese Wartezeit außerhalb der Praxis verbringen und nach einem mit den Mitarbeiterinnen an der Anmeldung abzusprechenden Zeitintervall zurückkehren.